Sektoraler Identity Provider (IDP)
Die Krankenkassen sind nach § 291 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Abs. 1 SGB V zugelassene digitale Identität zur Verfügung zu stellen.
Um den Versicherten die Nutzung ihrer digitalen Identität zu ermöglichen, beabsichtigt der Auftraggeber im ersten Schritt,...
Öffentliche Ausschreibung vom 21.04.2026
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Hamburg
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Angebotsfrist: 21.05.2026