Elektronische Patientenakte - ePA Aktensystem
Die Krankenkassen sind nach § 342 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Absatz 1 SGB V zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber benötigt dazu bestimmte Lieferartefakte:
Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen die folgenden Leistunge...
Öffentliche Ausschreibung vom 21.04.2026
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Hamburg
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Angebotsfrist: 21.05.2026