Öffentliche Ausschreibung
Rahmenvertrag datenschutzbeauftragte Person
Gegenstand der Ausschreibung
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen, Art. 37 Abs. 1 DS-GVO. Sie schreibt dazu die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person aus. Die Stellung der externen datenschutzbeauftragten Person ergibt sich aus Art. 38 DS-GVO, seine Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026.
Art des Auftrags
Dienstleistung
Erfüllungsort (Bundesland):
Bundesweit
Auftraggeber
70599 Stuttgart-HohenheimKontaktdaten des Auftraggebers
FreischaltenAngebotsfrist: 01.06.2026
Ausführliche Beschreibung des Auftrags
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