Details zur Ausschreibung 93630

Öffentliche Ausschreibung

Durchführung elektronischer Wahl zu Vollversammlungen

Gegenstand der Ausschreibung

Neben der Vollversammlungswahl in 6 Regionen ist auch eine Regionalwahl durchzuführen, so dass insgesamt 10 elektronische Wahlen auszurichten sind. Diese Wahlen sollen über einen gemeinsamen Dienstleister abgewickelt werden.

Die Kommunikation mit den Wahlberechtigten erfolgt über den Auftraggeber, insbesondere informiert der Auftraggeber über das elektronische Wahlverfahren auf seiner Homepage und den Zugang zur elektronischen Wahl mit den Wahlunterlagen. Hierfür muss der Dienstleister dem Auftraggeber eine geschützte Wahl-URL einrichten und dem Auftraggeber diese sowie individuelle Zugangsdaten für die Wahlberechtigten zur Verfügung stellen. Diese müssen vom Dienstleister auf sicherem Übertragungsweg an den Druckdienstleister übermittelt werden. Der Dienstleister unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung einer Wähler-Anleitung über die Benutzung des Online-Wahlsystems.

Die Wahlfrist für die elektronischen Wahlen läuft vom 18. Januar 2024 (12 Uhr) bis zum 20. Februar 2024 (12 Uhr). Für die Administration der Wahlserver, insbesondere das Starten und Stoppen der Wahl, das Wiederstarten sowie die Freigabe der Stimmenauszählung ist die Autorisierung durch den Auftraggeber-Wahlvorstand notwendig. Der Dienstleister wird entsprechend ausreichende Zugänge hierfür sowie insbesondere für die laufende Überprüfung der Wahlbeteiligung sowie der Wähler-IDs zur Überprüfung, wer bereits elektronisch gewählt hat, zur Verfügung stellen.

Die Anforderungen an den Dienstleister für die elektronische Wahl - insb. Technische Bedingungen und Anforderungen, Stimmabgabe bei der elektronischen Wahl, Stimmauszählung sowie Störungen bei der elektronischen Wahl - ergeben sich in erster Linie aus den jeweiligen Wahlordnungen des Auftraggebers. Die einzelnen Auftraggeber-Wahlordnungen gleichen sich weitgehend, da sie zumeist auf die Regeln der Auftraggeber-Musterwahlordnung zurückgehen (vgl. die beigefügte Musterwahlordnung, insb. §§ 12-17). Besonderheiten beim Wahlverfahren des Auftraggebers muss der Dienstleister berücksichtigen.

Technische Bedingungen (vgl. § 15 Musterwahlordnung):
- Das verwendete elektronische Wahlsystem muss sicherstellen, dass das Stimmrecht nicht mehrfach ausgeübt werden kann.
- Die Speicherung der abgesandten Stimmen muss anonymisiert und so erfolgen, dass die Reihenfolge des Stimmeingangs nicht nachvollzogen werden kann.
- Bei der Stimmabgabe darf es durch das verwendete elektronische Wahlsystem zu keiner Speicherung der Stimmen des Wählers, in dem von ihm hierzu verwendeten Computer kommen. Es ist zu gewährleisten, dass unbemerkte Veränderungen der Stimmabgabe durch Dritte ausgeschlossen sind.
- Auf dem Bildschirm wird der Stimmzettel nach Absenden unverzüglich ausgeblendet. Das verwendete elektronische Wahlsystem lässt die Möglichkeit eines Papierausdrucks der abgegebenen Stimme nach der endgültigen Stimmabgabe nicht zu. Der abgegebenen Stimmen in der elektronischen Wahlurne erfolgt nach einem nicht nachvollziehbaren Zufallsprinzip.
- Die Speicherung der abgegebenen Stimmen in der elektronischen Wahlurne erfolgt nach einem nicht nachvollziehbaren Zufallsprinzip. Nach der Stimmabgabe ist der Zugang zum Wahlsystem zu sperren. Die Anmeldung am Wahlsystem sowie persönliche Informationen der Wahlberechtigten (auch IP-Adresse) dürfen nicht protokolliert werden.
- Elektronische Wahlurne und das elektronische Wählerverzeichnis sind auf verschiedener Serverhardware zu führen.
- Die Wahlserver sind vor Angriffen aus dem Netz zu schützen. Es sind autorisierte Zugriffe zuzulassen.
Technische Anforderungen (vgl. § 16 Musterwahlordnung):
- Das elektronische Wahlsystem muss die Anforderungen aus dem Common Criteria Schutzprofil für Basissatz von Sicherheitsanforderungen an Online-Wahlprodukte (BSI-CC-PP-0037) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik - oder die eines vergleichbaren Sicherheitsstandards - erfüllen.
- Die elektronische Wahl muss für 3 Standorte des Auftraggebers jeweils über einzelne Server abgewickelt werden; für die verbleibenden sechs Standorte genügt ein gemeinsamer Server.
- Technische Maßnahmen müssen sicherstellen, dass im Falle des Ausfalls oder der Störung eines Servers oder Serverbereichs keine Stimmen unwiederbringlich verloren gehen.
- Das Übertragungsverfahren der Wahldaten ist so auszugestalten, dass sie vor Ausspäh- oder Entschlüsselungsversuchen geschützt ist. Die Übertragungswege zur Überprüfung der Stimmberechtigung sowie zur Registrierung der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und die Stimmabgabe in der elektronischen Wahlurne sind so zu trennen, dass zu keiner Zeit eine Zuordnung des Inhalts der Wahlentscheidung zum Wähler möglich ist.
- Die Datenübermittlung hat verschlüsselt zu erfolgen, um eine unbemerkte Veränderung der Wahldaten zu verhindern. Bei der Übertragung und Verarbeitung der Wahldaten ist zu gewährleisten, dass bei der Registrierung der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis kein Zugriff auf den Inhalt der Stimmabgabe möglich ist.
Stimmabgabe bei der elektronischen Wahl (vgl.§§ 13, 14 Musterwahlordnung):
- Dem Wahlsystem muss eine Authentifizierungswebsite vorgeschaltet sein. Die in § 14 Musterwahlordnung genannte Authentifizierung muss so erfolgen, dass dem Wahlsystem eine Authentifizierungswebsite vorgeschaltet ist. Die Authentifizierung muss in einem sicheren Zwei- Schritt-Verfahren („doppelte Authentifizierung“) erfolgen, das möglichst einfach handhabbar sein sollte.
- Der Wähler ist über geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu informieren (vgl. § 14 Abs. 4 Musterwahlordnung). Die Kenntnisnahme der Sicherheitshinweise ist durch den Wähler vor Beginn der Anmeldung und Authentifizierung in elektronischer Form zu bestätigen.
- Bis zur endgültigen Stimmabgabe muss die Eingabe korrigiert oder abgebrochen werden. Ein Absenden der Stimme ist erst nach elektronischer Bestätigung durch den Wähler möglich. Die Übermittlung ist für den Wähler am Bildschirm erkennbar. Bei Stimmabgabe hat der Wähler zu bestätigen, dass Login-Kennung und Passwort berechtigt genutzt wurden.
- Die jeweiligen Standorte des Auftraggebers übermitteln die Stimmzettelinhalte im Excel-Format sowie die Kandidatinnen- und Kandidatenfotos im JPEG- oder einem vergleichbaren Format. Der Dienstleister lädt die elektronischen Stimmzettel hoch und stellt sie dem Auftraggeber zur Überprüfung und Freigabe bereit.
- Ergänzend zu § 14 Musterwahlordnung muss auch bei der elektronischen Wahl eine ungültige Stimmabgabe möglich sein, um die Gleichheit mit Briefwahl zu gewährleisten. Vor dem endgültigen Absenden des Stimmzettels soll lediglich ein Hinweis auf die ungültige Stimmabgabe getätigt werden und ob der Stimmzettel trotzdem abgesendet werden soll.
- Der Dienstleister ermittelt während der Wahlfrist laufend die Wahlbeteiligung der elektronischen Wahl und stellt dies dem Auftraggeber zur Verfügung, wobei ersichtlich ist, welche Wähler-IDs bereits elektronisch gewählt haben. Für die Stimmauszählung muss das Wahlsystem die elektronischen Stimmen auszählen und das Teilergebnis der elektronischen Wahl berechnen. Es muss eine Schnittstelle des elektronischen Wahlsystems zum Briefwahlsystem bestehen, um einen Abgleich mit den Briefwahlstimmen zur Verhinderung der doppelten Stimmabgabe zu verhindern.

Testwahlen:
Der Dienstleister verpflichtet sich, vor der elektronischen Wahl zwei Testwahlen durchzuführen. Die erste Testwahl muss spätestens zwei Monate vor der elektronischen Wahl stattfinden. Sie soll vor allem die technische Funktionalität und die verwendeten Layouts überprüfen. Die zweite Testwahl muss sämtliche Funktionen der elektronischen Wahl enthalten und spätestens zwei Wochen vor der elektronischen Wahl stattfinden.

Der Auftraggeber stellt mit dem Dienstleister einen verbindlichen Zeitplan auf, in dem genaue Termine für die Leistungserbringungen festgelegt sind.

Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass während der gesamten Wahlfrist ein Ansprechpartner und IT-Support vorhanden ist.

Art des Auftrags

Dienstleistung

Erfüllungsort (Bundesland):

Hessen

Die Ausschreibung ist bereits beendet, weil die Angebotsfrist abgelaufen ist.
Eine Bewerbung um diesen Auftrag ist nicht mehr möglich.

Auftraggeber

65183 Wiesbaden

Kontaktdaten des Auftraggebers

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Eintragsdatum: 06.10.2022
Angebotsfrist: 19.10.2022

Ausführliche Beschreibung des Auftrags

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