Öffentliche Ausschreibung
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Flächen und teilweise privaten Flächen der Stadt
Gegenstand der Ausschreibung
Dem Außenwerber ist es gestattet, die nachfolgend aufgeführte Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen und Sondernutzungsgestattungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in den späteren Vergabeunterlagen (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) definierten Standorten zu nutzen:
Stadt:
• bis zu zwölf (12) Digitale Screens (in Summe), davon • bis zu vier (4) Digitale Groß-Screens in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1),
• bis zu zwölf (12) Digitale Klein-Screens bis zu 84‘‘, freistehend, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1),
• bis zu zwölf (12) City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1), quer, davon bis zu acht (8) auf Monofuß oder bis zu vier (4) auf Ständerfüßen,
• bis zu dreißig (30) City-Light-Poster-Vitrinen (4/1) hochkant,
• bis zu vier (4) City-Light-Säulen (4/1 und 8/1 auch drehend),
• bis zu vierzig (40) Geklebte Großflächen (18/1-format quer), davon bis zu zwölf (12) geklebte Großflächen auf Monofuß (18/1) jeweils gegen Reduzierung einer geklebten freistehenden Großfläche im Verhältnis 1:1) und bis zu vierzig (40) geklebte Großflächen auf Ständerfüßen (auch beleuchtet),
• bis zu zweiundachtzig (82) Litfaßsäulen (Allgemein- und Ganzstellen) be- oder unbeleuchtet bis 8/1-Format), davon zwingend zwei (2) als denkmalgeschützte Litfaßsäulen „Pickelhaube“ und zwingend fünfzig (50) als Kultursäule (Sonderbauform).
AG:
• bis zu einhundertzweiundsechzig (162) City-Light-Poster-Vitrinen (4/1) in WH hochkant, mindestens neunzig (90),
• bis zu zwei (2) Digitale Klein-Screens bis zu 84‘‘, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine im Verhältnis 1:1).
Es sind zwingend mindestens 90 Wartehallten (WH) im Eigentum des Auftraggebers zu betreiben. Bei werblicher Nutzung weiterer WH hat die Reinigung ebenfalls vom Außenwerber zu erfolgen. Ferner sind 50 Litfaßsäulen als Kultursäulen (Sonderbauform) zu errichten und betreiben und 2 denkmalgeschützte Litfaßsäulen („Pickelhaube“) i Eigentum der Stadt zu betreiben. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
Art des Auftrags
Dienstleistung
Erfüllungsort (Bundesland):
Bayern
Die Ausschreibung ist bereits beendet, weil die Angebotsfrist abgelaufen ist.
Eine Bewerbung um diesen Auftrag ist nicht mehr möglich.
Auftraggeber
97070 WürzburgKontaktdaten des Auftraggebers
FreischaltenAngebotsfrist: 16.01.2023
Ausführliche Beschreibung des Auftrags
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